Kundeninformationen zu Solarkarftwerken (Balkonkraftwerk)

 

Wichtige Hinweise zu Solarkarftwerken (Steckerfertige "Balkonkraftwerke") 2026

  • Seit 1. März 2026 gilt die aktualisierte VDE-AR-N 4105.
  • Für Balkonkraftwerke ist eine Wechselrichterleistung bis 800 VA der technische Standard.
  • Maßgeblich ist die Erzeugungsleistung der Anlage, nicht nur die tatsächliche Einspeisung.
  • Ein nativer 800-W-Wechselrichter ist die sichere und regelkonforme Lösung.
  • Geräte mit höherer Leistung, die nur gedrosselt werden, sind unter Umständen nicht normkonform.

Aktueller 
Technischer Stand

  • Wechselrichterleistung bis 800 VA: Standard für steckerfertige Solarkraftwerke.
  • Modulleistung über Schutzkontakt-Steckdose: bis 960 Wp möglich.
  • Energiesteckvorrichtung: ermöglicht Anschluss bis 2.000 Wp. z.B. Wieland-Stecker / Dose
  • Steckerspeicher ohne PV-Module: offiziell erlaubt, wenn die Geräte den Normen DIN VDE V 0126-95 bzw. DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen.
  • Geräte müssen zertifiziert sein, um sichere Installation und Betrieb zu gewährleisten.

Hinweise 
zur Installation

  • Prüfen Sie vor Kauf und Inbetriebnahme Hausinstallation, Steckdose, Stromkreis und Zähler.
  • Bei älteren Installationen oder Unsicherheiten: Elektrofachkraft einbinden.
  • Anlagen über 960 Wp oder spezielle Systeme benötigen ggf. fachgerechten Anschluss oder Energiesteckvorrichtung.
  • Anschluss muss immer über eine sichere elektrische Verbindung erfolgen.
  • Beachten Sie die VDE-Normen, um Betriebssicherheit und Regelkonformität zu gewährleisten.

Allgemeine 
Hinweise

  • Anlagen bis 800 VA Einspeiseleistung: Anmeldung beim Netzbetreiber über das neue standardisierte Formular möglich.
  • Steckersolargeräte bis 2.000 Wp: Anmeldung erfolgt nur im Marktstammdatenregister.
  • Anlagen über 2.000 Wp: Anmeldung über Formular möglich, theoretisch bis 7 kWp, danach ist ein Smart Meter verpflichtend.
  • Registrierung im Marktstammdatenregister ist Pflicht.
  • Prüfen Sie ggf. Vorgaben von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft.
  • Die Richtlinie erleichtert Installation, Anmeldung und Betrieb kleiner Solarkraftwerke und schafft Rechtssicherheit für private Betreiber.

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